Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-)Anhänger bis 3500 kg (Kombination max. 4250 kg).
Mindestalter:18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren oder bei der Ausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf.
Eingeschlossen:Klasse AM und Klasse L
Bemerkung:
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt.
Erwerb durch praktische Prüfung (keine Theorieprüfung).
Zwei Führerscheinklassen für Züge
Für Anhänger und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtnote höher ist als für Klasse B erlaubt, gibt es zwei spezielle Führerscheinklassen:
- Klasse B96*
- Klasse BE (mit wesentlich höherer zulässiger Gesamtmasse der Kombination)
Für den Erwerb der Klasse BE ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule und eine praktische Prüfung vorgeschrieben.