Fahrzeugart:
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- über 45 km/h
- über 50cm³ - Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50cm³
- 24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
- 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
- 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
Klasse AM, Klasse A1 und Klasse A2
Theorieunterricht:Bei Ersterteilung: 12h Grundstoff, 4h Spezifisch
Bei Erweiterung: 6h Grundstoff, 4h Spezifisch
Bemerkung:
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung