Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A) bis 3500 kg und bis zu 8 Personen außer dem Fahrer. Auch mit Anhänger bis zu 750 kg oder über 750kg bei einer Kombination von max. 3500 kg).
Mindestalter:18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren oder bei der Ausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf.
Eingeschlossen:Klasse AM und Klasse L
Theorieunterricht:Bei Ersterteilung: 12h Grundstoff, 2h Spezifisch
Bei Erweiterung: 6h Grundstoff, 2h Spezifisch
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland und nur in Begleitung bzw. im Rahmen der Ausbildung.
Fahrzeugkombinationen mit Klasse-B-Zugfahrzeugen
Für alle Züge mit Fahrzeugen der Klasse B gelten drei Gewichtsbeschränkungen:
- für das Zugfahrzeug
- für den Anhänger und
- für die Fahrzeugkombination.
Diese drei Gewichtsangaben gelten immer für die zulässige Gesamtmasse (zG). (Für die Fahrzeugkombination wird die zG aus der Summe der zG der Einzelfahrzeuge errechnet - ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.)