Fahrzeugart:

Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A) bis 3500 kg und bis zu 8 Personen außer dem Fahrer. Auch mit Anhänger bis zu 750 kg oder über 750kg bei einer Kombination von max. 3500 kg).

Mindestalter:

18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren oder bei der Ausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf.

Eingeschlossen:

Klasse AM und Klasse L

Theorieunterricht:

Bei Ersterteilung: 12h Grundstoff, 2h Spezifisch

Bei Erweiterung: 6h Grundstoff, 2h Spezifisch

Bemerkung:

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.

Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland und nur in Begleitung bzw. im Rahmen der Ausbildung.

Fahrzeugkombinationen mit Klasse-B-Zugfahrzeugen

Für alle Züge mit Fahrzeugen der Klasse B gelten drei Gewichtsbeschränkungen:

  • für das Zugfahrzeug
  • für den Anhänger und
  • für die Fahrzeugkombination.

Diese drei Gewichtsangaben gelten immer für die zulässige Gesamtmasse (zG). (Für die Fahrzeugkombination wird die zG aus der Summe der zG der Einzelfahrzeuge errechnet - ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.)