Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750kg (Kombination max. 4250 kg).
Mindestalter:18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren oder bei der Ausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf.
Eingeschlossen:Klasse AM und Klasse L
Theorieunterricht:150 Minuten
Bemerkung:
Erwerb durch Fahrerschulung (keine Prüfung).
Zwei Führerscheinklassen für Züge
Für Anhänger und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtnote höher ist als für Klasse B erlaubt, gibt es zwei spezielle Führerscheinklassen:
- Klasse B96*
- Klasse BE (mit wesentlich höherer zulässiger Gesamtmasse der Kombination)
Für den Erwerb der Klasse B96 ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule mit theoretischem und paraktischem Kurs vorgeschrieben.