Fahrzeugart:

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-)Anhänger bis 3500 kg (Kombination max. 4250 kg).

Mindestalter:

18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren oder bei der Ausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf.

Eingeschlossen:

Klasse AM und Klasse L

Bemerkung:

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt.

Erwerb durch praktische Prüfung (keine Theorieprüfung).

Zwei Führerscheinklassen für Züge

Für Anhänger und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtnote höher ist als für Klasse B erlaubt, gibt es zwei spezielle Führerscheinklassen:

  • Klasse B96*
  • Klasse BE (mit wesentlich höherer zulässiger Gesamtmasse der Kombination)

Für den Erwerb der Klasse BE ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule und eine praktische Prüfung vorgeschrieben.