Fahrzeugart:

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750kg (Kombination max. 4250 kg).

Mindestalter:

18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren oder bei der Ausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf.

Eingeschlossen:

Klasse AM und Klasse L

Theorieunterricht:

150 Minuten

Bemerkung:

Erwerb durch Fahrerschulung (keine Prüfung).

Zwei Führerscheinklassen für Züge

Für Anhänger und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtnote höher ist als für Klasse B erlaubt, gibt es zwei spezielle Führerscheinklassen:

  • Klasse B96*
  • Klasse BE (mit wesentlich höherer zulässiger Gesamtmasse der Kombination)

Für den Erwerb der Klasse B96 ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule mit theoretischem und paraktischem Kurs vorgeschrieben.